- 1399 - 1272. März 24. Breslau. 9 Kal. Apr. Bischof Thomas theilt den Erzpriestern von Sagan und Krossen, Peczold von Sprottau und Rathiborius, sowie allen Pfarrern und Geistlichen überhaupt die vorstehende Sentenz mit, und verpflichtet sie zur Publicirung derselben und zum Aufschreiben der Namen derer, welche dieselbe etwa nicht befolgen sollten, ohne Rücksicht auf eine etwaige Appellation des Herzogs. O. Z. Stenzel Bisth.-Urkunden 54 aus den Acta Thome. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |